Konzept
Gewaltprävention
Faustlos
Ab dem 1.Schuljahr wird ein Verhaltenstraining mit Hilfe des Programms "Faustlos" von Manfred Cierpka wöchentlich eine Stunde im Klassenverband unterrichtet. Es sensibilisiert und vermindert impulsives und aggressives Verhalten und erhöht soziale Kompetenzen in drei Einheiten:
- Empathie
- Impulskontrolle
- Umgang mit Ärger und Wut
Klassenregeln
Die Klassengemeinschaft wird durch Klassenregeln gefördert und durch Klassenrituale und –dienste gestärkt. Die Schule hat sich auf acht Klassenregeln geeinigt. Sie gelten für jede Klasse und sind auch im Klassenraum visualisiert.
- Ich arbeite leise ohne die anderen Kinder zu stören.
- Ich renne nicht durch den Klassenraum.
- Stopp-Regel: Ich löse Konflikte ohne Gewalt. (Halt, keine Gewalt!)
- Ich höre zu, wenn jemand spricht.
- Ich passe im Unterricht auf und denke bei Problemen erst selber gründlich nach.
- Ich zeige auf, wenn ich etwas sagen möchte, und warte, bis ich dran genommen werde.
- Ich helfe anderen.
- Ich komme pünktlich zum Unterricht.
Ein angemessenes Verhalten wird in den Klassen positiv verstärkt, zum Beispiel durch das "Ampelsystem" oder ein "Verhaltenstagebuch". Im Klassenrat werden aktuelle Konflikte besprochen und Lösungswege auch unter Berücksichtigung der Klassenregeln gemeinsam besprochen. Bei Missachtung der Klassenregeln füllen die Schüler einen "Denk-nach-Zettel" aus, der von den Eltern unterschrieben wird.
Schulhofregeln
Pausen stellen Erholungsphasen dar, damit anschließend ruhig weiter gelernt werden kann. Zum positiven Miteinander in der Pause sind folgende Regeln wichtig:
- Wir gehen höflich miteinander um, das heißt, ich beleidige und beschimpfe niemanden.
- Beim Klingeln stelle ich mich mit meiner Klasse auf und warte auf meinen Lehrer.
- Bei Verletzungen und Problemen hole ich einen Erwachsenen dazu.
- Ich bringe ausgeliehene Pausenspiele zurück zum Pausenwagen
- Ich bleibe auf dem Schulhofgelände.
- Ich halte die Toiletten sauber.
- Ich höre auf die Aufsichtspersonen.
- Ich gehe leise und langsam durch die Schule.
- Stopp-Regel: Ich löse Konflikte ohne Gewalt. (Halt, keine Gewalt!)
Halt, keine Gewalt!
Das Programm "Halt, keine Gewalt" ergänzt das Erziehungskonzept unserer Schule. Durch geschulte Mitarbeiter des asb (Arbeitskreis soziale Bildung und Erziehung e.V.) werden die Schüler durch musikalische Theaterstücke und Konflikttraining mit alltäglichen Konfliktsituationen konfrontiert. Die Schüler werden geschult, ihre eigenen Grenzen einzufordern und Rücksicht auf andere zu nehmen. Eine deutliche Stopp-Regel "Halt, keine Gewalt" wird dabei klassenübergreifend eingeführt. Das Programm wird in der Regel alle zwei Jahre in der Schule durchgeführt.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz § 53
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind Interventionen und Reaktionen auf Störungen im Schulalltag. Sie dienen der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen.
Einzelne, erzieherische Maßnahmen sind:
- das erzieherische Gespräch
- die Ermahnung
- Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern (und Eltern)
- die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens (Denk-Nach-Zettel)
- der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
- die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
- die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
- Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens
- die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen
- bei wiederholtem Fehlverhalten schriftliche Information an die Eltern
Ordnungsmaßnahmen sind:
- der schriftliche Verweis
- die Überweisung in eine Klasse oder Lerngruppe
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
- die Androhung der Entlassung von der Schule
- die Entlassung von der Schule
- die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde
- die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde
Ordnungsmaßnahmen werden auch bei außerschulischem Fehlverhalten mit unmittelbarer Auswirkung auf den Schulbesuch verhängt, zum Beispiel Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler auf dem Schulweg. Über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahmen entscheiden die Schulleitung, die Teilkonferenz (Mitglied der Schulleitung, Klassenlehrkraft, gewählte Lehrkräfte der Schulkonferenz /-pflegschaft) und ggf. die obere Schulaufsichtsbehörde.
Rechte der Beteiligten bei Ordnungsmaßnahmen
- Ermittlung des Sachverhaltes
- Entscheidung durch die Schulleitung
- Durchführung der Teilkonferenz
- Akteneinsicht
- Beteiligung von Rechtsanwälten
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